Trennbankenbefürworter: Starker Auftritt im Schweizer Fernsehen
23. Oktober 2013 • 08:33 Uhr

[Bei ihrem ersten öffentlichen Fernsehauftritt zu dem Thema „Trennbankensystem“ am 18. Oktober bewiesen die beiden Autoren der Initiativen für Bankentrennung im Schweizer Parlament, der Sozialdemokrat Corrado Pardini (SP) und Christoph Blocher von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), daß ihre von der Bankenlobby als „unheilige Allianz“ geschmähte Zusammenarbeit nicht wankt. Anders als die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) und andere in einem Psychokrieg behaupten, machen beide keine Abstriche an ihrem Ziel einer strikten Bankentrennung wie in den USA unter Glass-Steagall.

Gegenargumente in der Fernsehdiskussion kamen von der Präsidentin der Fraktion der liberalen FDP in der Bundesversammlung, Gabi Huber, und von Ständeratsmitglied Pirmin Bischof von der christdemokratischen CVP, aber Blocher und Pardini wichen von ihren beiden getrennten, doch praktisch identischen Gesetzesvorlagen nicht ab. Sie fordern eine „grundsätzliche Trennung der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits“. Beide zeigten sich auch zuversichtlich, daß sie sich im einzigen bisher unterschiedlichen Punkt, der vorgeschriebenen Eigenkapitalquote der Banken, noch einigen werden.

Pardini sagte, die Schweiz brauche Banken, aber Banken, die der Gemeinschaft nützen, indem sie Kredite vergeben, Hypotheken finanzieren, Einlagen und Vermögen verwalten. Solche Banken sollten von Banken, die Finanzgeschäfte betreiben, getrennt sein. Sie sollten staatlich geschützt werden, letztere aber nicht, dann sei die Gemeinschaft nicht gefährdet, wenn solche Banken scheitern.

Blocher vertrat dieselbe Linie, betonte aber auch, man solle die „Amerikanisierung“ des Schweizer Bankwesens beenden, womit er die enorme Zunahme der (spekulativen) Finanzgeschäfte der beiden Großbanken UBS und Credit Suisse (CS) meinte. Während die anderen Politiker die „Stabilität“ von UBS und CS lobten, setzten beide dagegen, diese Großbanken seien alles andere als sicher. Tatsächlich gebe es kein anderes Land der Welt, in dem zwei Banken allein über fünfmal mehr Vermögenswerte verfügen als das gesamte nationale Wirtschaftsprodukt. Dieses Systemrisiko müsse ausgeschaltet werden.

Vor der Debatte hatte Gian Trepp, ein Mitglied des SP-Ausschusses, der das Bündnis mit der SVP aushandelte, die Argumente des Präsidenten des Verbands der Schweizerischen Kantonalbanken Urs Müller widerlegt. Müller hatte sich in der NZZ für mehr Regulierung der international aktiven Großbanken, aber weniger strenge Vorschriften für Kantonalbanken eingesetzt. Dies sei falsch, schrieb Trepp in seinem Blog, da dann aus den Kantonalbanken Spekulationsbanken werden könnten. Müller nenne dies „gutschweizerische, liberale Regulierung“, so Trepp, aber die „liberale“ Revolution von 1848 sei nur ein Element der Schweizerischen nationalen Identität, zwei andere Daten seien ebenso wichtig: 1291 und 1918. „Der Dreiklang 1291-1848-1918 legt die Basis zur Definition des Begriffes ,wirtschaftliches Landesinteresse’ im 21. Jahrhundert und damit auch die Basis der dringend nötigen Reform des Schweizer Bankensystems.“

Zur Erinnerung: 1291 wurde die Schweizer Nation geboren, als drei Kantone sich zu einem Bund zusammenschlossen und die Freiheiten, die Kaiser Friedrich II. ihnen gewährt und der Habsburger-König ihnen wieder genommen hatte, zurückgewannen. Der Bundesbrief von 1291, der die Grundlage eines Verfassungsstaats enthält, gilt heute zusammen mit dem späteren Rütlischwur und der von Friedrich Schiller gefeierten Tell-Legende als Ausdruck der Gründungsprinzipien der Schweizer Nation. Daß sich drei Kantone, die einander vorher blutig bekämpft hatten, in dieser Weise verbündeten, war auf begrenzterer Ebene eine Vorwegnahme der Idee des Westfälischen Friedens (1648). Sie erkannten, daß eine Lösung nur möglich ist, wenn aus ehemaligen Feinden Partner werden.

1918 wurde gegen Ende des Ersten Weltkriegs, nachdem eine verheerende Grippeepidemie die Bevölkerung dezimiert hatte, in der Schweiz ein Generalstreik ausgerufen. Obwohl er letztlich unterdrückt wurde, zwang er die Regierung zu Zugeständnissen bei den Bürger- und Arbeitnehmerrechten, wie einem allgemeinen Wahlrecht, Einführung der 48-Stunden-Woche und Tarifrechte der Gewerkschaften.